Zur Organtransplantation

 

Wilfried Schlätz


1. Der materialistische Welt- oder Kopfverstand glaubt weder an eine Seele noch an ein ewiges Weiterleben der Seele, weil er die Seele für einen Teil bzw. eine Funktion des materiellen Gehirns hält, und daher meint, daß mit dem Gehirntod alles aus sei.
Daher will der Kopfverstand das materielle Leben seines Fleischleibes mit allen Mitteln künstlich verlängern.
Der geistige Herzensverstand glaubt dagegen an das ewige, jenseitige Weiterleben seiner Seele und freut sich über die endgültige Erlösung seiner Seele aus dem Kerker seines materiellen Fleischleibes.

2. Organe können nur verpflanzt werden, so lange das Herz noch schlägt, d.h. solange die Seele den sterbenden Fleischleib noch nicht endgültig verlassen hat. Daher wird künstlich dafür gesorgt, dass das Herz eines Organspenders weiter schlägt, d.h. dass die Seele ihren Fleischleib noch nicht endgültig verlassen kann.
Deswegen wird der Organspender auch narkotisiert, damit er nicht leidet und damit er sich nicht gegen die Organentnahme wehren kann, durch welche der Fleischleib dann wirklich getötet und die Seele endgültig vom Fleischleib getrennt wird.

3. Der materielle Fleischleib gehört ewig zu seiner Seele und wird nach einer angemessenen Zeit von Materie zur Substanz verklärt und als ein Lichtkleid zur Seele noch hinzugefügt.
Daher wehrt sich die Seele und der Fleischleib des Organempfängers gegen das fremde Organ, und nur durch massive Unterdrückung der Abwehrreaktionen wird der Fleischleib des Organempfängers gezwungen, das fremde Organ zu behalten.
Solange das verpflanzte Organ im Fleischleib des Empfängers weiter arbeitet, kann es nicht verwesen, sodass die Seele des Spenders länger auf die Verklärung (Auferstehung, Umwandlung in ein Lichtkleid) ihres abgelegten Fleischleibes warten muss.

4. Die Seele des Organspenders bleibt nach wie vor mit ihrem gespendeten Organ verbunden insbesondere dann, wenn das gespendete Organ vermaterialisierte Intelligenzspezifika (Seelenfunken) der Seele des Organspenders enthält. Dadurch kommt es oft zu einer Besessenheit des Fleischleibes des Organempfängers, so dass dieser auf einmal ganz andere, fremde Verhaltensweisen des Organspenders zeigt, was insbesondere nach Herztransplantationen der Fall ist.

5. Aus all diesen Gründen wird der gläubige Herzensverstand  niemals einer Organtransplantation weder als Spender noch als Empfängers zustimmen, weil sie Ausdruck des materialistischen Unglaubens und ein, geistig total blinder Eingriff in die göttliche Schöpfungsordnung ist.

(Mit Genehmigung des Verfassers, 5/15)